Freizeitwohnungspauschale

Freizeitwohnungspauschale (samt Zuschlag zur Freizeitwohnungspauschale)

Eigentümer*innen sind verpflichtet, eine jährliche Pauschale (setzt sich zusammen aus der Freizeitwohnungspauschale plus Zuschlag) zu entrichten.

Die Höhe der Freizeitwohnungspauschale beträgt je Wohnung mit

  • Nutzfläche bis zu 50 m2 sowie für Dauercamper das 36fache
  • Nutzfläche über 50 m2 das 54fache der für Nächtigungen in einer Gästeunterkunft zu entrichtenden Ortstaxe.

Darüber hinaus erhebt die Gemeinde St. Pankraz einen Zuschlag je Wohnung in Höhe von

  • Nutzfläche bis zu  50 m2 sowie für Dauercamper 150%
  • Nutzfläche über 50 m2 200% der Freizeitwohnungspauschale.

Freizeitwohnungen sind Wohnungen im Sinn des § 2 Z 4 des Bundesgesetzes über das Gebäude- und Wohnungsregister (GWR-Gesetz), die

  1. in das Gebäude- und Wohnungsregister eingetragen sind und
  2. länger als 26 Wochen keinen Hauptwohnsitz darstellen und
  3. nicht überwiegend zu folgenden Zwecken benötigt werden:

    a) als Gästeunterkunft im Sinn des § 47 Abs. 2 Oö. Tourismusgesetz;
    b) zur Erfüllung der Schulpflicht oder zur Absolvierung des Besuchs einer allgemein bildenden höheren   oder berufsbildenden Schule oder einer Hochschule oder zur Absolvierung einer Lehre;
    c) zur Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes;
    d) zur Berufsausübung, insbesondere als Pendler*in;
    e) zur Unterbringung von Dienstnehmer*innen.

Nicht als Freizeitwohnung gilt eine Wohnung, wenn seit mindestens fünf Jahren auf demselben Grundstück

  1. zumindest eine Person durchgehend mit Hauptwohnsitz wohnt,
  2. keine Wohnung als Gästeunterkunft verwendet wird und
  3. nicht Personen wohnen, die keine nahen Angehörigen im Sinn des § 2 Abs. 7 Oö. Grundverkehrsgesetz 1994 sind.

Ein Hauptwohnsitz ist nicht erforderlich, solange dieser aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen aufgegeben werden muss.

Nicht als Freizeitwohnungen gelten überdies Wohnungen, die nicht vermietet sind und im Eigentum einer gemeinnützigen Bau-, Wohnungs- und Siedlungsvereinigung oder eines Unternehmens, dessen Betriebsgegenstand die Schaffung von Wohnraum ist, stehen.

Erhebungsblatt / Antrag auf Vergabe einer Steuernummer

Wir ersuchen, das Erhebungsblatt vollständig ausgefüllt, gezeichnet sowie unter Anschluss der angeführten Unterlagen an das Gemeindeamt zu übermitteln. 

Information_zur_Freizeitwohnungspauschale.pdf herunterladen (0.13 MB)

Freizeitwohnungspauschale_Erhebungsblatt.pdf herunterladen (0.14 MB)