Wasserversorgung

Anschlussgebühr: Gültig ab 01.01.2019

(1) Die Wasserleitungs-Anschlussgebühr errechnet sich aus der Grundgebühr und den Zuschlägen zur Grundgebühr.

a) Die Grundgebühr für jeden Anschluss beträgt EURO 2.436,94
b) Zur Grundgebühr sind folgende Zuschläge zu entrichten:

* Für die dritte und jede weitere Wohneinheit in Gebäuden EURO 444,20
* Für die Betriebsstätte von Fleischhauereien, Bäckereien Gastwirtschaften, Asphalt- und     Betonmischanlagen, sowie Tankstellen EURO 1.110,75

Für landwirtschaftliche Betriebe je nach Hektar der landwirtschaftlich genutzten Fläche EURO 44,45.
Für landwirtschaftliche Kleinbetriebe bis 0,5 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche ist kein Zuschlag zu entrichten. Bei der Berechnung der landwirtschaftlich genutzten Flächen sind Flächen bis 0,5 ha abzurunden und darüber auf das nächste Hektar aufzurunden.

Benützungsgebühr:

pro m³ Wasser EURO 2,156

Wassergebührenpauschale:

pro Monat EURO 9,20

Zählergebühr:

Die Zählergebühr beträgt für jeden Zähler pro Halbjahr EURO 4,40

Bereitstellungsgebühr:

pro Jahr EURO 85,47

In allen angeführten Beträgen ist die gesetzliche USt. im Ausmaß von 10% enthalten.

 

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