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Nr. 6 vom 11.12.2024Mehr...
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Mit 01. Dezember 2024 tritt das neue Hundehaltegesetz in Kraft.Informationen finden Sie dazu unter www.hundehaltung-ooe.at
Sie können Ihren Hund persönlich im Gemeindeamt St. Pankraz anmelden.
Frist:
Personen, die einen über zwölf Wochen alten Hund halten, müssen dies dem Gemeindeamt St. Pankraz (Hauptwohnsitzgemeinde) innerhalb von fünf Werktagen melden.
Erforderliche Daten:
Beizulegende Unterlagen:
Spezielle Rassen:
Die Bestimmungen für große Hunde gelten auch für Hunde spezielle Rassen und deren Kreuzungen untereinander. Dazu zählen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier und Tosa Inu. Bei Zweifeln über die Rasse ist ein Sachverständigengutachten vorzulegen.
Ab dem 1.12.2024 müssen Hunde keine Hundemarke mehr tragen.
Wichtig:
Die Nichteinhaltung der Pflichten nach dem Oö. Hundehaltegesetz und der Hundeabgabeordnung Gemeinde St. Pankraz wird mit einer Verwaltungsstrafe geahndet.
Formulare_Hunderegister_Anmeldung.pdf herunterladen (0.07 MB)
Hunderegister_Hundeabmeldung.pdf herunterladen (0.1 MB)
Weiterführende Links:
16.12.2024