RotKreuz-Markt Pyhrn Priel - Änderung Einkommensgrenzen ab 01.01.2024

Warum ein Rotkreuz-Markt?

Knapp 15% der Bevölkerung sind armutsgefährdet und können sich oftmals selbstverständliche Dinge nicht mehr leisten. Wir wollen mit dem Rot-kreuz-Markt diesen Menschen unseres Betreuungsbereiches des Bezirkes Kirchdorf an der Krems helfen.

Unter dem Motto „Verteilen statt vernichten“ werden Waren von Märkten, Erzeugern und Lieferanten kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Waren sind zwar noch in Ordnung, können aber wegen der Optik, Verpackungsfehlern, nur noch kurzem bzw. überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum oder aus Überproduktion nicht mehr im normalen Handel verkauft werden.

Was wird verkauft?

Im Rotkreuz-Markt werden Lebensmittel außer Alkoholika und Waren des täglichen Bedarfs, wie Hygiene– und Reinigungsmittel, verkauft. Wir können keine Produkte im Großhandel erwerben, darum sind wir auf gespendete Waren und Warengutscheine angewiesen. Es gibt daher kein Vollsortiment, sondern immer nur die Waren, die wir gerade zur Verfügung gestellt bekommen. Heute dies und morgen das und einmal mehr und einmal weniger Auswahl.

Wer darf im Rotkreuz-Markt einkaufen?

Nur Personen mit einer gültigen Einkaufsberechtigung, die von uns aus-gestellt wird. Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem Gemeindeamt, beim Roten Kreuz in Kirchdorf oder direkt in ihrem nächstgelegenen Rot-kreuz-Markt. Sie können auch von der Homepage des Roten Kreuzes oder Ihrer Gemeinde heruntergeladen werden. Von Ihrer Wohnsitzgemeinde wird Ihr Einkommen geprüft und der Antrag bestätigt. Mit dem Antrag und einem Lichtbildausweis können Sie schon Ihren ersten Einkauf tätigen. Die Einkaufsberechtigung (Karte) erhalten Sie direkt im Rotkreuz-Markt. Vertretungsbefugte Personen dürfen für Sie ebenfalls mit einem Lichtbildausweis und Ihrer Einkaufskarte bei uns einkaufen. Ohne Vorlage der erforderlichen Dokumente ist kein Zutritt möglich.

Welche monatlichen Einkommensgrenzen gibt es?

Grundlage ist das monatliche Netto-Haushaltseinkommen, das für eine Person 1.375 Euro und für zwei Personen 1.950 Euro pro Haushalt nicht übersteigen darf. Für jedes im Haushalt lebende unversorgte Kind steigt der Betrag um 350 Euro an. Beizulegen sind der Einkommensnachweis aller im Haushalt lebenden Personen und ein Lichtbildausweis des Antragstellers.

Was kosten die Produkte und wie viel darf ich einkaufen?

Zu fairen Preisen, die im Durchschnitt ca. 30% der Diskontpreise betragen, verkaufen wir Lebensmittel und Hygieneartikel aller Art gegen Vorlage einer Einkaufsberechtigung. Es können pro Woche Waren im Wert von max. 30 € eines wechselnden Sortiments eingekauft werden.

Standort RotKreuz Markt


Wie kann ich den Rotkreuz-Markt unterstützen?

Wenn Sie den Betrieb des Rotkreuz-Marktes unterstützen möchten, melden Sie sich bei:

Österreichisches Rotes Kreuz

Bezirksstelle Kirchdorf
Monika Felbermayr
07582/63581-24monika.felbermayr@o.roteskreuz.at

Wir freuen uns über

 Warenspenden

 Einkaufsgutscheine

 Ihre Mithilfe

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

RotKreuz Markt


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02.01.2024