Keine Rauschbrandschutzimpfung 2025

Da nunmehr aufgrund des neuen EU-Tiergesundheitsrechts in Verbindung mit dem nationalen Tiergesundheitsgesetz 2024 Rauschbrand keine anzeigepflichtige Tierseuche mehr ist, werden vom Bund keine Kosten mehr getragen, d.h. Untersuchungen auf Rauschbrand sind ab sofort grundsätzlich private Untersuchungen (durch den jeweiligen Tierarzt).

Es sind daher keine behördlichen Maßnahmen (Rauschbrandschutzimpfung) mehr vorgesehen.

Es wird für die nächsten 3 Jahre, von 2025 – 2027, ein Überwachungsprogramm in den rauschbrandgefährdeten Gebieten Oberösterreichs (siehe Beilage Bezirk Kirchdorf) durchgeführt.

Für weitere Informationen zum Überwachungsprogramm bitte um Kontaktaufnahme mit den beiden Amtstierärztinnen des Bezirkes Kirchdorf, Frau Dr. Pirker Edeltraud und Frau Mag. Barbara Wimmer.

Rauschbrandgefährdete_Almen_Bezirk_Kirchdorf.pdf herunterladen (0.03 MB)


25.02.2025