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Nr. 5 vom 06.10.2025Mehr...
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Sollten sich Fragen zu den Angeboten ergeben oder Sie Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen, sind wir Ihnen sehr gerne behilflich.
SBS Grünburg-Steyrtal: DI 08.30-13.00 und 13.30 bis 16.00 Uhr, DO 08.30-12.00 Uhr +43 (0)664 60072-56532SBS Kirchdorf: MO, DO 8.00-12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr, MI 09.00-13.00, FR 08.00-12.00 Uhr +43 (0)7582 61600-1040 und +43 (0)664 60072-56533SBS Kremsmünster: DI 8.00-12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr und FR 09.00-13.00 Uhr +43 (0)664 60072-82490SBS Windischgarsten: MO 14.00-18.00, DI und FR 08.00-12.00 Uhr, MI 8.00-12.00 Uhr u. 13.00-16.00 Uhr +43 (0)664 60072-56534
1. Selbstversicherung für pflegende Angehörige
Personen die unter erheblicher Beanspruchung ihrer Arbeitskraft einen nahen Angehörigen oder eine nahe Angehörige pflegen, können sich zu begünstigten Bedingungen in der Pensionsversicherung selbstversichern. Bei Beginn der Selbstversicherung ist die Erwerbstätigkeit entsprechend zu vermindern. (maximal 30 Wochenstunden)
Die Selbstversicherung ist auch möglich, wenn vorher noch keine Pflicht-, Selbst- oder Weiterversicherung bestanden hat.
Voraussetzungen:
Rückwirkend höchstens 1 Jahr ab Antrag möglich.
Es entstehen keine Kosten, es können kostenlos Versicherungszeiten erworben werden.Die Kosten werden gänzlich vom Bund übernommen. Weiters gibt es noch die Möglichkeit der Weiterversicherung und Mitversicherung in der Krankenversicherung.
2. Angehörigenbonus
Personen die Angehörige, denen zumindest ein Pflegegeld der Stufe 4 gebührt, in häuslicher Umgebung pflegen und sich aufgrund dieser Tätigkeit in der Pensionsversicherung begünstigt selbst- oder weiterversichert haben, erhalten ab Juli 2023 von Amts wegen einen Angehörigenbonus.
Auch anderen Angehörigen, beispielsweise Pensionist: innen, gebührt der Angehörigenbonus auf Antrag unter folgenden Voraussetzungen:
Der Angehörigenbonus soll für beide Personengruppen für das Jahr 2025 in der Höhe von 130,80 Euro monatlich gebühren.
3. Urlaubsersatzpflege
Bei Urlaub, Krankheit, Kur oder im Falle einer sonstigen Verhinderung der Hauptpflegeperson, um eine professionelle oder private Ersatzpflege organisieren zu können.
Höhe der finanziellen Unterstützung
Die Höhe der finanziellen Unterstützung pro Jahr beträgt maximal:
Die Höchstzuwendungen bei Pflege einer demenziell erkrankten oder minderjährigen
Person betragen ab 1. Jänner 2017 bei Anspruch auf Pflegegeld:
Dauer der finanziellen Unterstützung:
Förderung ist bereits ab dem ersten Tag der Verhinderung möglich bis maximal 28 Tage in einem Kalenderjahr.
Als Nachweis einer demenziellen Erkrankung gilt die Bestätigung der Behandlung des oder der Betroffenen (Befundbericht) durch:
4. Urlaubsaktion für pflegende Angehörige des Land OÖ
Einen Urlaubszuschuss können Personen erhalten, die pflegebedürftige Angehörige, welche mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen, als Hauptpflegeperson betreuen.
Gefördert wird der Urlaub von pflegenden Angehörigen (Hauptpflegeperson), die Gewährung der Förderung ist von der Höhe des Einkommens unabhängig.
Im Jahr 2025 beträgt der Zuschuss für einen Urlaub in Österreich bis zu 216,47 Euro unabhängig von der Dauer des Urlaubs. Wurde der Urlaub in Oberösterreich verbracht, beträgt der Zuschuss bis zu 278,32 Euro.
Die Antragsformulare sind ordentlich ausgefüllt, unterfertigt und innerhalb der Einreichfrist, bis spätestens sechs Monate nach Ende des Urlaubs, beim Land OÖ unter Anschluss der erforderlichen Beilagen und Bestätigungen einzureichen.
5. Erschwerniszuschlag Pflegegeld (neu ab 2023)
Für Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen oder DEMENZ wird der Wert des Erschwerniszuschlages von bisher 25 auf 45 Stunden pro Monat erhöht.
6. Pflegekurse (neu seit 2023)
Seit 1. Jänner 2023 werden Zuwendungen zu den Kosten von Pflegekursen für pflegende Angehörige einer pflegebedürftigen Person, der zumindest ein Pflegegeld der Stufe 1 gebührt, aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung gewährt. Die jährliche Höchstzuwendung beträgt pro pflegebedürftige Person und Jahr € 200 Euro
7. Angehörigen-Entlastungs-Dienst (AED)
Der Angehörigen-Entlastungs-Dienst (AED) verfolgt das Ziel einer langfristigen und regelmäßigen Entlastung pflegender Angehöriger Bzw. die kurzfristige Entlastung z.B. bei Erkrankung pflegender Angehöriger ausschließlich im häuslichen Umfeld über mehrere Stunden am Tag. Pflegende Angehörige werden dabei gegebenenfalls zusätzlich durch ein Fachpersonal in Pflege- und Betreuungsmaßnahmen beraten. Hierdurch kann ein möglichst langer Verbleib in der vertrauten Umgebung unterstützt werden.
Zielgruppe:
Pflegende Angehörige, die im Familienverband schon über einen längeren Zeitraum (seit mindestens 1 Jahr) die Pflege und Betreuung einer Person mit Pflegegeldstufe 3 bis 7 übernehmen.Ebenfalls fallen pflegende Angehörige von Personen mit Demenz und hohem Betreuungsaufwand in diese Zielgruppe. Pflegebedürftige die eine 24-h-Betreuung in Anspruch nehmen, sind von diesem Angebot ausgenommen.
Zeitliches Ausmaß:
Pro Kundin/Kunde können bis zu 120 Stunden im Jahr grundsätzlich in einem Wochenzeitrahmen von montags bis freitags zwischen 06:00 Uhr und 18:00 in Anspruch genommen werden. Abweichungen (Wochenende, Feiertage, Abenddienste, ...) sind im Einzelfall nach Vereinbarung möglich.
Kostenbeitrag:
Die Kostenbeiträge bei Inanspruchnahme des AED orientieren sich an den Tarifen der mobilen Dienste nach dem Oö. Sozialhilfegesetz und sind sowohl vom Einkommen, als auch – bei Pflegegeldbezug – vom Pflegegeld abhängig.
Kontaktaufnahme:
Mit dem jeweiligen Mobilen Dienst Ihrer Sprengel-Leitung.
8. Förderungsmöglichkeit bei 24-Stunden-Betreuung
Welche gesetzlichen Voraussetzungen bestehen?
Welche Leistung kann ich in Anspruch nehme
Was ist in Zusammenhang mit dem Einkommen zu berücksichtigen?
Wohin kann ich mich wenden?
Anlaufstelle ist der Sozialministeriumservice In Oberösterreich
4021 Linz, Gruberstraße 63Tel.: 0732 / 7604 – 0post.oberoesterreich@sozialministeriumservice.at
Weitere Informationen erhalten Sie unter 05 99 88 auf der Website www.pflegedaheim.at oder über die Wirtschaftskammer Oberösterreich www.amliebstenzuhause.at
9. Treffpunkt/Stammtisch für betreuende und pflegende Angehörige
Bitte in der jeweiligen Gemeinde Information einholen ob dies angeboten wird.
Themen der Treffpunkte können sich wie folgt gestalten,
Auf ein gemeinsames Unterwegs-Sein freuen sich die Treffpunktleiter/innen
10. Tageszentrum Micheldorf
Unser Ziel ist es, betreuungsbedürftigen und betagten Menschen die Möglichkeit zu geben, durch Entlastung der Angehörigen länger im gewohnten Lebensumfeld bleiben zu können.
Es ist unser Anliegen, unseren Gästen ein familiäres Miteinander zu vermitteln und sie in ihren Lebensgewohnheiten zu akzeptieren zu unterstützen und zu fördern.
Entlastung spüren!Gemeinschaft erleben!Erinnerung pflegen!
Kontaktaufnahme: Bezirksalten- und Pflegeheim Micheldorf
Heiligenkreuzer Straße 7, 4563 Micheldorf07582/62600-0Montag bis Donnerstag 8:00-12:00 und 13:00 bis 16:00Freitag 8:00-12:00
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22.07.2025