Förderung für Studierende

Besucher einer Uni oder FH bekommen pro Semester € 75,00 von uns in bar ausbezahlt, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Student

  • Student bzw. Studentin (Uni oder FH)
  • Inskriptionsbestätigung oder Ähnliches der jeweiligen Hochschule
  • Hauptwohnsitz in der Gemeinde St.Pankraz
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Höchstalter von 25 Jahren

Sollte im ersten Semester die Beantragung der Förderung vergessen werden, kann bis spätestens 2 Monate nach Ende des Studienjahres um die Auszahlung der Förderung in der Höhe von € 150,00 angesucht werden.

Ein Nachweis über entstandene Mehrkosten (z. B. Semesterticket, Nachweis Fahrtkosten) sind dem Gemeindeamt vorzulegen.

23.07.2021