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Nr. 3 vom 28.04.2025Mehr...
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Besucher einer Uni oder FH bekommen pro Semester € 75,00 von uns in bar ausbezahlt, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sollte im ersten Semester die Beantragung der Förderung vergessen werden, kann bis spätestens 2 Monate nach Ende des Studienjahres um die Auszahlung der Förderung in der Höhe von € 150,00 angesucht werden.
Ein Nachweis über entstandene Mehrkosten (z. B. Semesterticket, Nachweis Fahrtkosten) sind dem Gemeindeamt vorzulegen.
23.07.2021